Wann man den Bausparvertrag auszahlen lassen kann, wird von
den Bausparkassen verschieden festgelegt. Das beinhaltet
nicht nur die Terminbekanntgabe vom Zuteilungsstichtag,
sondern auch die Übersendung des Antrages auf ein Darlehen.
Will man den Bausparvertrag auszahlen lassen, müssen der
Bausparkasse verschiedene Sachen mitgeteilt werden.
Man lässt sich das Guthaben vom Bausparvertrag auszahlen,
was auch Zinsen, Sonderbonus und eventuelle Rückerstattungen
beinhaltet. Lässt man sich den Bausparvertrag auszahlen,
wenn sieben Jahre seit Vertragsbeginn beendet sind, hat man
freie Kapitalverwendung. Lässt man sich davor den
Bausparvertrag auszahlen, wird die Wohnungsbauprämie, die
schon gewährt wurde, zurückgefordert. Weiterhin kann man
sich sowohl das Guthaben, als auch das komplette oder Teile
vom Bauspardarlehen vom Bausparvertrag auszahlen lassen. Die
maximale Darlehenssumme erfährt man, wenn man die Differenz
zwischen Bausparguthaben und –summe ermittelt.
Möchte man sich den Bausparvertrag auszahlen lassen und die
Darlehenssumme dazu – vielleicht weil aktuell die
Hypothekenzinsen so niedrig sind – muss man den Nachweis
für wohnwirtschaftliche Verwendung erbringen. Von einigen
Bausparkassen wird die Mehrzuteilung angeboten. Hier kann
man den
Bausparvertrag auszahlen lassen, indem die
Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind und dem Bausparer
eine Mehrzuteilung angeboten wird. Eine vertragliche Option
oder die Zustimmung der
BaFin, die die Bausparkasse einholt, kann dafür sorgen,
dass ein Bausparvertrag in dieser Form ausbezahlt wird. Auch
nicht von allen Bausparkassen angeboten wird die
Wahlzuteilung. Man kann sich vor Erreichen der
Zuteilungsvoraussetzungen den Bausparvertrag auszahlen,
beziehungsweise ein Darlehen darauf aufnehmen. Abhängig vom
Guthabensaldo und anderen Bewertungsparametern erfolgt die
Darlehensrückzahlung. Dass man den Bausparvertrag auszahlen
lässt, kann niemand vermeiden, aber bei fehlender
Bonität kann die Auszahlung vom Darlehen verweigert
werden.
