Es können verschiedene Gründe dazu führen, dass man seinen
Bausparvertrag auflösen möchte. Allerdings möchte es gut
überlegt sein, den
Bausparvertrag auflösen zu lassen, denn
es wird sich über einen gewissen Zeitraum hinziehen.
Natürlich hat ein Bausparer das Recht, den Bausparvertrag
auflösen zu wollen, allerdings hat der Bausparer während der
Ansparphase eine entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten.
Zwischen drei und sechs Monaten zieht sich die
Kündigungsfrist für jene, die den Bausparvertrag auflösen
wollen. Möchte man den Bausparvertrag auflösen und hat die
Kündigungsfrist überstanden, so wird das Guthaben, welches
der Bausparer einbezahlt hat, an ihn überwiesen. Der
Bausparvertrag löst sich damit auf.
Wer den
Bausparvertrag auflösen wird, kann damit rechnen,
dass die bereits bezahlte Abschlussgebühr keinesfalls
erstattet wird – unabhängig davon, ob man den Bausparvertrag
auflösen wird, wenn er lediglich wenige Wochen bestand. Eine
Vorfälligkeitsgebühr wird ebenfalls fällig, wenn man den
Bausparvertrag auflösen wird. Diese Vorfälligkeitsgebühr
wird direkt von dem bislang entstandenen Guthaben
einbehalten. Eine Bausparkasse ist berechtigt, die Auflösung
auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Das kann
passieren, wenn gerade viele Bausparer ihren Bausparvertrag
auflösen wollen und die Auszahlungen der Guthaben das
Prinzip des Bausparens gefährden würden.
In schriftlicher Form muss man den Bausparvertrag auflösen.
Wurden Wohnungsbauprämie und
Arbeitnehmersparzulage
beantragt und bereits genehmigt, muss die
Mindestvertragslaufzeit von sieben Jahren eingehalten
werden, bevor man den Bausparvertrag auflösen kann. Die
Förderungen würden nicht ausbezahlt, wenn man sich anders
verhielte. Hat man vom aktuell günstigen
Hypothekenzins
profitiert und will den Bausparvertrag auflösen, während die
Darlehensphase läuft, muss das
Bauspardarlehen vom
Kreditnehmer ohne die Beachtung von Fristen zurückbezahlt
werden.
