» Bausparvertrag auflösen

Es können verschiedene Gründe dazu führen, dass man seinen Bausparvertrag auflösen möchte. Allerdings möchte es gut überlegt sein, den Bausparvertrag auflösen zu lassen, denn es wird sich über einen gewissen Zeitraum hinziehen. Natürlich hat ein Bausparer das Recht, den Bausparvertrag auflösen zu wollen, allerdings hat der Bausparer während der Ansparphase eine entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten. Zwischen drei und sechs Monaten zieht sich die Kündigungsfrist für jene, die den Bausparvertrag auflösen wollen. Möchte man den Bausparvertrag auflösen und hat die Kündigungsfrist überstanden, so wird das Guthaben, welches der Bausparer einbezahlt hat, an ihn überwiesen. Der Bausparvertrag löst sich damit auf.

Wer den Bausparvertrag auflösen wird, kann damit rechnen, dass die bereits bezahlte Abschlussgebühr keinesfalls erstattet wird – unabhängig davon, ob man den Bausparvertrag auflösen wird, wenn er lediglich wenige Wochen bestand. Eine Vorfälligkeitsgebühr wird ebenfalls fällig, wenn man den Bausparvertrag auflösen wird. Diese Vorfälligkeitsgebühr wird direkt von dem bislang entstandenen Guthaben einbehalten. Eine Bausparkasse ist berechtigt, die Auflösung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Das kann passieren, wenn gerade viele Bausparer ihren Bausparvertrag auflösen wollen und die Auszahlungen der Guthaben das Prinzip des Bausparens gefährden würden.

In schriftlicher Form muss man den Bausparvertrag auflösen. Wurden Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage beantragt und bereits genehmigt, muss die Mindestvertragslaufzeit von sieben Jahren eingehalten werden, bevor man den Bausparvertrag auflösen kann. Die Förderungen würden nicht ausbezahlt, wenn man sich anders verhielte. Hat man vom aktuell günstigen Hypothekenzins profitiert und will den Bausparvertrag auflösen, während die Darlehensphase läuft, muss das Bauspardarlehen vom Kreditnehmer ohne die Beachtung von Fristen zurückbezahlt werden.



 
 

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