In einem
Bausparvertrag wird beim Abschluss eine
Summe festgelegt – die Bausparsumme. Am Ende der Laufzeit hat man
ein bestimmtes Sparguthaben einbezahlt. Die Differenz aus der
Bausparsumme und dem angesparten Guthaben bezeichnet man als
Bauspardarlehen; man leiht sich diese Differenz in Form eines
Darlehens, um das Bauvorhaben zu realisieren. Für dieses
Bauspardarlehen wurde vorab ein bestimmter im Bausparvertrag
festgelegter Zinssatz vereinbart.
Damit das Bauspardarlehen ausbezahlt und zugeteilt werden kann, ist
es nötig, das Mindestsparguthaben erreicht zu haben. Weiterhin gibt
es eine bestimmte Bewertung; die so genannte Bewertungszahl, die in
Abhängigkeit vom Sparguthaben, der Spardauer und der Bausparsumme
berechnet wird. Weiterhin ist die Bewertungszahl sehr abhängig
davon, in welchem Volumen das Verhältnis zwischen Sparer und
Darlehensnehmer steht. Auch diese Bewertungssumme bestimmt die
Zuteilung vom Bauspardarlehen. Auf das Bauspardarlehen besteht
seitens des Bausparers sogar ein Rentenanspruch, der im Todesfalle
des Bausparers vererbbar ist.
Stellt die Bausparkasse fest, dass der Bausparer nicht über
ausreichende Bonität verfügt, so hat diese Bausparkasse das Recht,
das
Bauspardarlehen nur teilweise oder sogar gar nicht
auszubezahlen. Beantragt man das Bauspardarlehen, dauert die
Auszahlung von selbigen inklusive der Sparbeträge, die man selbst
angespart hat, etwa einen Monat. Kommt der Darlehensnehmer plötzlich
zu unerwarteten Reichtum, so hat er das Recht, das Bauspardarlehen
in einem Betrag früher schon komplett oder auch nur teilweise
zurückzuzahlen. Vorteil dabei ist, dass hier die sonst üblichen
Vorfälligkeitsentschädigungen nicht berechnet werden. In Form eines
Annuitätendarlehen wird das Bauspardarlehen ausbezahlt, wobei sich
ein Festzins über die komplette Laufzeit ergibt. Das Bauspardarlehen
wird durch eine Risikolebensversicherung für die Bausparkassen
abgesichert.

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