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Zwischenzins
Der Zwischenzins, oft auch als Teilauszahlungszuschlag bezeichnet, stellt einen Aufschlag dar. Dieser wird berechnet, wenn ein Darlehen in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt wird. Dafür fällt dann der Zwischenzins an, der oftmals noch nicht mit dem endgültigen, vereinbarten Zinssatz übereinstimmt. Der Zwischenzins ist allerdings fast ausschließlich bei Baufinanzierungen zu finden, bei denen auch Teilauszahlungen vorkommen, die wiederum nur dann auftreten, wenn beispielsweise nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Gewerke nach Baufortschritt bezahlt werden müssen, der Darlehensnehmer das Geld jedoch nicht in einem Betrag an sich auszahlen lässt und es verwahrt. Für die Banken entsteht ein Mehraufwand, der die Berechnung des Teilauszahlungszuschlags oder des Zwischenzinses bedingt.
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