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Zweckbestimmungserklärung
Die Zweckbestimmungserklärung stellt eine Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber dar. Mit dieser wird eine Verbindung zwischen der Forderung aus dem Darlehen und der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld hergestellt. Das heißt, die Zweckbestimmungserklärung ist in jedem Fall notwendig, um die Grundschuld und die Darlehensforderung miteinander in Verbindung zu bringen, was bedeutet, dass das Grundpfandrecht an einer Immobilie nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn die in der Zweckbestimmungserklärung bezeichnete Schuld nicht beglichen wurde. Handelt es sich um andere Forderungen beim gleichen Darlehensgeber, so können diese nicht über die Grundschuld im Grundbuch abgesichert werden, es sei denn, dies ist in der Zwecksbestimmungserklärung eindeutig so geregelt.
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