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Zwangsvollstreckung
Mit der Zwangsvollstreckung wird die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche bezeichnet, die durch staatliche Zwangsmaßnahmen entstehen, mit denen in das Vermögen des Schuldners eingegriffen wird. Man unterteilt die Zwangsvollstreckung in zwei verschiedene Varianten, zum Einen die Zwangsversteigerung und zum Anderen die Zwangsverwaltung. Bei ersterer wird die betreffende Immobilie an den Höchstbietenden veräußert, wobei jedoch regelmäßig hohe Verluste hingenommen werden. Erzielt der Eigentümer aus der Immobilie Einnahmen, wie etwa Mieten oder Pachten, so können diese auch zur Schuldentilgung verwendet werden, wobei man von der Zwangsverwaltung spricht. Diese bietet dem Eigentümer, sprich Schuldner, jedoch noch mehr Handlungsspielraum, da er nach dem Abtragen der Schulden immer noch Eigentümer der Immobilie bleibt und auch weiterhin von deren Einnahmen profitieren kann.
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