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Zwangsversteigerung
Bei der Zwangsversteigerung (auch als Subhastation bezeichnet) handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, welches den Vorschriften der Zivilprozessordnung (kurz ZPO) unterliegt. Im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) ist das Zwangsversteigerungsverfahren klar geregelt. Im Allgemeinen ist die Zwangsversteigerung die Durchsetzung eines Anspruches (in der Regel Forderungen aus Krediten o. ä.) mit staatlichen Mitteln. Der Gläubiger hat dabei die Möglichkeit, aufgrund einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch damit zu befriedigen. Zu dem unbeweglichen Vermögen gehören dabei Grundstücke sowie Gebäude, Wohneigentum oder auch grundstücksgleiche Rechte (z. B. Gebäudeeigentum oder Erbbaurecht). Sind Flugzeuge oder Schiffe in ein Register eingetragen, werden diese ebenfalls als unbewegliche Gegenstände behandelt, wobei für die Verwertung hier besondere Vorschriften gelten. Ein Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung kann entweder aufgrund eines dinglichen Anspruches (z. B. aus einer Grundschuld oder Hypothek) oder aber aufgrund eines persönlichen Anspruchs (in der Regel ein Zahlungsanspruch) erfolgen. Die Zwangsversteigerung führt, im Gegensatz zur Zwangsverwaltung, immer zur Verwertung der Substanz. Wirtschaftlich gesehen ist meist nur eine Versteigerung aus einer Grundschuld oder Hypothek - im Idealfall aus der erstrangigen Belastung - sinnvoll.
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