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Zinsfestschreibung
Die Zinsfestschreibung erfolgt bei den meisten Darlehen, die für den Kauf oder Bau des eigenen Hauses aufgenommen werden. Bei der Zinsfestschreibung handeln Darlehensnehmer und -geber gleichermaßen einen festen Zinssatz aus, der für eine bestimmte Dauer, in der Regel zwischen fünf und bis zu 20 Jahren, festgelegt werden kann. Während dieser Dauer kann der Zinssatz nicht angepasst werden, auch wenn sich die Zinsen auf dem Markt entsprechend verändern. Auch kann das Darlehen weder von Darlehensgeber, noch vom Darlehensnehmer gekündigt werden. Einzige Ausnahme ist dabei die Vereinbarung einer Zinsfestschreibung über mehr als zehn Jahre. In diesem Fall hat der Darlehensnehmer das Recht das Darlehen binnen Frist von sechs Monaten zu kündigen.
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