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Zinsbindungsfrist
Die Zinsbindungsfrist gibt den Zeitraum an, in dem der Zinssatz für ein Darlehen zwischen Darlehensnehmer und -geber fest vereinbart wird. Während der Zinsbindungsfrist kann der Zinssatz sich nicht verändern, egal, wie die Entwicklungen auf dem Finanzmarkt gerade aussehen. Das heißt aber auch, dass während der Zinsbindungsfrist das Darlehen grundsätzlich nicht gekündigt werden kann, weder von Darlehensgeber noch vom Darlehensnehmer. Ausnahmen gelten nur bei Zinsbindungsfristen von mehr als zehn Jahren. Dann kann der Darlehensnehmer das Darlehen ab zehn Jahren nach Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten vorzeitig kündigen. Die Zinsbindungsfrist gibt dem Darlehensnehmer jedoch ebenfalls die Möglichkeit, seine Baufinanzierung langfristig gesichert zu wissen und dementsprechend planen zu können.
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