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Zession
Die Zession umschreibt im Grunde genommen eine Abtretung. Dabei werden Forderungen und Rechte vom bisherigen Gläubiger, dem so genannten Zedent, an einen neuen Gläubiger, den Zessionar, abgetreten. Dies geschieht mittels einem schriftlichen Vertrag. Eine typische Variante der Zession oder Abtretung ist die Abtretung einer Grundschuld. Hierbei handelt es sich um die häufigste Form der Zession, die besonders im Zusammenhang mit einer Umschuldung von Bedeutung ist. Dabei muss für den neuen Gläubiger keine neue Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Damit eine solche Zession jedoch überhaupt erfolgen kann, muss die bisherige Grundschuld den Anforderungen des neuen Gläubigers hinsichtlich Zinssatz, Nebenleistungen und Vollstreckbarkeit entsprechen.
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