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Wohnungsgrundbuch
Wer eine Eigentumswohnung kauft, der weiß, dass für diese ein besonderes Grundbuch, das so genannte Wohnungsgrundbuch angelegt wird. In diesem werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück sowie das Sondereigentum, welches zum Anteil des Miteigentums gehört, eingetragen. Weiterhin werden die Sondereigentumsrechte der anderen Wohnungseigentümer als Beschränkung des eigenen Miteigentums im Wohnungsgrundbuch eingetragen, um so zu vermeiden, dass jemandem ein Schaden entsteht bzw. werden alle Rechte der einzelnen Eigentümer im Wohnungsgrundbuch genau dargelegt. Das Wohnungsgrundbuch wird dabei für jede Eigentumswohnung erstellt, damit alle Rechte der anderen Eigentümer, beispielsweise an einem Mehrfamilienhaus, ebenfalls entsprechend gesichert sind.
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