| |
Wandelanleihe
Wegerecht
Werbungskosten
Wertermittlung
Wertgutachten
Windkraftanlagen
Wirtschaftsgebäude
Wohnfläche
Wohnflächenberechnung
Wohnrecht
Wohnungsbauförderung
Wohnungseigentum
Wohnungseigentumsgesetz
Wohnungsgrundbuch
|
|
Wohnungseigentum
Eine Immobilie wird häufig in unterschiedliche Anteile aufgeteilt. Diese Anteile können dann einzeln belastet oder auch veräußert werden. Besitzt man das Alleineigentum an einem dieser Anteile, so ist die Rede immer dann vom Wohnungseigentum, wenn es sich um Räumlichkeiten handelt, die Wohnzwecken dienen. Das Wohnungseigentum beinhaltet ebenfalls das Sondereigentum an bestimmten Wohnräumen sowie das Miteigentum am jeweiligen Grundstück. Dabei wird das Miteigentum nur mit einem bestimmten Anteil eingerechnet. Wie genau die Aufteilung des Wohneigentums, des Eigentums am Grundstück usw. lautet, entnimmt man der so genannten Teilungserklärung, in der die einzelnen Anteile genau aufgeschlüsselt werden und aus der so hervorgeht, welche Anteile welchem Miteigentümer gehören.
|