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Wohnrecht
Das Wohnrecht stellt das Recht eines Dritten dar, mit dem er eine Immobilie uneingeschränkt nutzen kann. Dabei wird der Eigentümer selbst ausgeschlossen. Häufig ist das Wohnrecht nur auf einen Teil des Gebäudes beschränkt. Der Dritte, dem das Wohnrecht eingeräumt wird, kann ebenfalls weitere Personen in seiner Wohnung aufnehmen, die Kosten für den Unterhalt der Immobilie, zu denen die Steuern, öffentliche Lasten, die Reparaturen usw. zählen, hat dabei trotz allem der Eigentümer zu zahlen, nicht jedoch der Dritte, dem das Wohnrecht eingeräumt wurde. Häufig spricht man hier auch vom Wohnrecht auf Lebenszeit, etwa wenn das Haus zu Lebzeiten der Eltern an die Kinder übertragen wird.
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