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Wohnflächenberechnung
Die Wohnflächenberechnung stellt eine recht komplizierte Berechnung dar, die in der II. Berechnungsverordnung genau geregelt wird. Wirklich vorgeschrieben ist eine solche Wohnflächenberechnung allerdings nur bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau, mittlerweile haben sich die Regelungen aber allgemein durchsetzen können. Wichtig ist, dass beispielsweise Balkone oder nicht beheizbare Wintergärten grundsätzlich nur mit maximal 50 Prozent der Wohnfläche zugerechnet werden können. Bei Dachschrägen sieht es so aus, dass diese voll der Wohnfläche zugeordnet werden, sofern die Raumhöhe noch mindestens zwei Meter beträgt. Zwischen einem und zwei Metern können nur 50 Prozent angesetzt werden, bei weniger als einem Meter Höhe kann die Fläche nicht mehr mit eingerechnet werden.
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