| |
Wandelanleihe
Wegerecht
Werbungskosten
Wertermittlung
Wertgutachten
Windkraftanlagen
Wirtschaftsgebäude
Wohnfläche
Wohnflächenberechnung
Wohnrecht
Wohnungsbauförderung
Wohnungseigentum
Wohnungseigentumsgesetz
Wohnungsgrundbuch
|
|
Wirtschaftsgebäude
Unter einem Wirtschaftsgebäude versteht man ein Gebäude, welches nicht zu Wohnzwecken dient und einem Betriebsvermögen angehört. Für die Wirtschaftsgebäude muss die Baugenehmigung erst nach dem 31.03.1985 beantragt worden sein, damit es auch als solches bezeichnet werden kann. Damit zählen Produktions- und Lagerhallen, die nicht dem Wohnzwecke dienen zu den Wirtschaftsgebäuden. Anders sieht es hingegen aus, wenn innerhalb des Betriebsgebäudes auch eine Wohnung beispielsweise für die Eigentümer beinhaltet ist. Da das Gebäude dann nicht ausschließlich zu betrieblichen, sondern ebenso zu Wohnzwecken genutzt wird, kann es nicht mehr als Wirtschaftsgebäude im eigentlichen Sinne bezeichnet werden. Die Unterscheidung sollte man jedoch vom Fachmann prüfen lassen, da die rechtlichen Bedingungen hier fließend sind.
|