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Wegerecht
Das Wegerecht bezeichnet das Recht, ein anderes Grundstück zu überqueren. Oftmals muss es eingeräumt werden, wenn beispielsweise das Nachbargrundstück nicht anderweitig zu erreichen ist. Das Wegerecht wird dabei entsprechend schriftlich festgehalten, kann jedoch auch für die Wertminderung eines Grundstückes verantwortlich sein. Dies ist im Einzelfall genau zu prüfen, wobei bei einer Schätzung des Verkehrswertes sämtliche Wegerechte und andere Belastungen des Grundstückes unbedingt mit anzugeben sind. Das Wegerecht als solches stammt häufig noch aus längst vergangenen Zeiten, als die Aufteilung der Grundstücke oft etwas ungünstig vorgenommen wurde, sodass ein separates Betreten bzw. Befahren des Grundstücks nicht möglich ist. Vor dem Kauf eines Grundstücks ist deshalb genau zu prüfen, ob dieses evtl. mit einem Wegerecht beispielsweise ausgestattet ist.
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