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Valutierung
Variabler Zins
Verbindlichkeiten bei Antragstellung
Verbraucherkreditgesetz
Verbundfinanzierung
Verfügbare Eigenmittel
Verkehrshypothek
Verkehrswert
Vermögen bei Antragstellung
Vermögensbildungsgesetz
Vermögenswirksame Leistungen
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Vorausdarlehen
Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfinanzierung
Vorfinanzierungskredit
Vorkaufsrecht
Vorlasten
Vorschaltdarlehen
Vorsorgungsaufwendungen
Vorzeitige Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigung
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Vorlasten
Vorlasten stellen Grundpfandrechte dar, die im Grundbuch eingetragen werden. Bei der Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch werden die Vorlasten dieser im Rang vorne an gestellt. Das heißt, bestehen bereits Vorlasten, wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, dessen Aufnahme die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch vorsieht, so kann diese nicht erstrangig, sondern erst nach den Vorlasten eingetragen werden. Bestehen Vorlasten werden die Banken die Zinsen für ein Darlehen entsprechend anpassen, einfach aus dem Grunde, weil der erste Rang bei der Grundschuld nicht mehr möglich ist, dadurch das Risiko bei einer evtl. Zahlungsunfähigkeit für die Bank steigt, ihr Geld nicht mehr zu erhalten.
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