| |
Valutierung
Variabler Zins
Verbindlichkeiten bei Antragstellung
Verbraucherkreditgesetz
Verbundfinanzierung
Verfügbare Eigenmittel
Verkehrshypothek
Verkehrswert
Vermögen bei Antragstellung
Vermögensbildungsgesetz
Vermögenswirksame Leistungen
Verwaltungskosten
VOB
Volatilität
Vollauszahlung
Vorausdarlehen
Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfinanzierung
Vorfinanzierungskredit
Vorkaufsrecht
Vorlasten
Vorschaltdarlehen
Vorsorgungsaufwendungen
Vorzeitige Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigung
|
|
Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht wird im Grundbuch in der Abteilung II Lasten und Beschränkungen eingetragen. Dieses Recht stellt für den Begünstigten das Recht dar, dass er dem Verkauf der Immobilie an einen Dritten zustimmen muss, bzw. der Verkäufer die Immobilie zu den gleichen Konditionen an den Begünstigten des Vorkaufsrechts veräußern kann. Das Vorkaufsrecht ist immer dann sinnvoll, wenn eine Immobilie beispielsweise geerbt wurde, ein Erbe ausgezahlt wurde, da ein anderer Erbe die Immobilie behalten wollte. Sollte dieser sie verkaufen wollen und wurde ein Vorkaufsrecht mit dem ausgezahlten Erben vereinbart, so kann letzterer die Immobilie ebenso kaufen, bzw. muss dem Verkauf an eine dritte Person erst zustimmen, bevor dieser erfolgen kann.
|