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Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung entsteht immer dann, wenn ein Darlehen innerhalb der vereinbarten Zinsbindungsfrist zurück gezahlt werden soll. Eine vorzeitige Rückführung des Darlehens vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist grundsätzlich möglich, wobei die Bank jedoch nicht verpflichtet ist, dieses Darlehen vorzeitig zurück zu nehmen. Da die Refinanzierung der Banken in aller Regel auf die Laufzeit der Darlehen abgestimmt ist, kann die Bank einen Ausgleich ihrer Verluste bei Zinsen und Margen vom Darlehensnehmer zurück nehmen, wobei man von der Vorfälligkeitsentschädigung spricht. Hierbei erfolgt die Berechnung der Höhe dieser Entschädigung nach den Grundsätzen eines Urteils des BGH, also des Bundesgerichtshofes. Sollte die Bank eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, kann sich der Darlehensnehmer auf dieses Urteil berufen.
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