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Valutierung
Variabler Zins
Verbindlichkeiten bei Antragstellung
Verbraucherkreditgesetz
Verbundfinanzierung
Verfügbare Eigenmittel
Verkehrshypothek
Verkehrswert
Vermögen bei Antragstellung
Vermögensbildungsgesetz
Vermögenswirksame Leistungen
Verwaltungskosten
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Vollauszahlung
Vorausdarlehen
Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfinanzierung
Vorfinanzierungskredit
Vorkaufsrecht
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Vorschaltdarlehen
Vorsorgungsaufwendungen
Vorzeitige Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigung
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Vollauszahlung
Unter der Vollauszahlung, die vorrangig in Verbindung mit Darlehen auftritt, versteht man die vollständige Auszahlung eines Darlehens oder Kredites an einen Darlehensnehmer. Mit diesem Begriff wird sowohl der Zustand als auch der Zeitpunkt bezeichnet, zu dem ein Darlehen an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird. Eine Vollauszahlung liegt also erst dann vor, wenn das beantragte Darlehen an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird, dieser es also auf seinem Konto sehen kann. Die Vollauszahlung findet beispielsweise dann nicht statt, wenn das Darlehen in mehreren Teilbeträgen, wie beim Neubau nach Baufortschritt ausgezahlt wird. In diesen Fällen spricht man von einer Teilauszahlung. Auch bei der Auszahlung des Darlehens an einen Notar ist nicht die Rede von der Vollauszahlung, sondern von einer treuhänderischen Zahlung.
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