| |
Valutierung
Variabler Zins
Verbindlichkeiten bei Antragstellung
Verbraucherkreditgesetz
Verbundfinanzierung
Verfügbare Eigenmittel
Verkehrshypothek
Verkehrswert
Vermögen bei Antragstellung
Vermögensbildungsgesetz
Vermögenswirksame Leistungen
Verwaltungskosten
VOB
Volatilität
Vollauszahlung
Vorausdarlehen
Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfinanzierung
Vorfinanzierungskredit
Vorkaufsrecht
Vorlasten
Vorschaltdarlehen
Vorsorgungsaufwendungen
Vorzeitige Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigung
|
|
VOB
VOB steht als Abkürzung für die Verdingungsordnung für Bauleistungen und ist in die Teile A, B und C unterteilt. Im Teil A der VOB sind die allgemeinen Bestimmungen zu finden, die für die Vergabe von Bauleistungen gelten. Im Teil B hingegen finden sich die allgemeinen Vertragsbedingungen wieder, die für Bauleistungen gelten. Im Teil C finden sich verschiedene Angaben, in denen für die einzelnen Gewerke genau beschrieben wird, welche Angaben die Leistungsverzeichnisse beinhalten müssen, welche Bedingungen von den eingesetzten Stoffen und Bauteilen erfüllt werden müssen und welche Voraussetzungen für die Ausführung der Bauleistungen gegeben sein müssen. Ebenfalls finden sich in Teil C der VOB Angaben dazu, welche Leistungen vertragsgemäß erfüllt werden müssen und wie die Abrechnung im Einzelnen funktioniert.
|