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Vermögen bei Antragstellung
Das Vermögen bei Antragstellung wird immer bei der Aufnahme eines Darlehens, insbesondere bei der Beantragung einer Baufinanzierung abgefragt. Das Vermögen bei der Antragstellung bezeichnet dabei alle Vermögenswerte, die der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Beantragung des Darlehens besitzt. Im Gegensatz zu den verfügbaren Eigenmitteln wird das Vermögen bei Antragstellung jedoch nicht in die Berechnung für die notwendige Darlehenssumme eingerechnet. Hier werden nur die wirklich verfügbaren Eigenmittel einkalkuliert, jedoch nicht alle Vermögenswerte. Dennoch müssen diese zwecks Sicherung abgefragt werden, beantragt man ein Darlehen beispielsweise für den Hausbau. So kann die Bank besser entscheiden, welche Darlehensnehmer eine entsprechende Bonität aufweisen und welche eben nicht, weshalb die Abfrage des Vermögens bei der Antragstellung eben wichtig ist.
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