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Valutierung
Variabler Zins
Verbindlichkeiten bei Antragstellung
Verbraucherkreditgesetz
Verbundfinanzierung
Verfügbare Eigenmittel
Verkehrshypothek
Verkehrswert
Vermögen bei Antragstellung
Vermögensbildungsgesetz
Vermögenswirksame Leistungen
Verwaltungskosten
VOB
Volatilität
Vollauszahlung
Vorausdarlehen
Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfinanzierung
Vorfinanzierungskredit
Vorkaufsrecht
Vorlasten
Vorschaltdarlehen
Vorsorgungsaufwendungen
Vorzeitige Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigung
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Verkehrshypothek
Die übliche Form einer Hypothek stellt die Verkehrshypothek dar, die im Gegensatz zur Sicherungshypothek steht. Die Verkehrshypothek, oft auch als gewöhnliche Hypothek bezeichnet, wird durch bestimmte Bedingungen gekennzeichnet, so etwa durch den öffentlichen Glauben des Grundbuches. Das heißt, der Gläubiger dieser Hypothek kann sich auf den Eintrag im Grundbuch berufen, ohne die Forderung tatsächlich nachweisen zu müssen. Weiterhin kann die Verkehrshypothek sowohl als Buch- oder Briefhypothek auftreten, was wiederum bedeutet, dass sie verkehrsfähig ist. Einreden des Eigentümers sind bei der Verkehrshypothek stark eingeschränkt. Wer eine solche Hypothek erwirbt, der muss nur die Einreden gelten lassen, die eindeutig aus dem Grundbuch hervorgehen.
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