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Verbindlichkeiten bei Antragstellung
Die Verbindlichkeiten bei Antragstellung bezeichnen sämtliche Verbindlichkeiten, die der Antragsteller für ein Darlehen bei der Beantragung dieses aufweist. Bei der Beantragung eines Darlehens wird der Darlehensnehmer sowohl nach seinen Vermögenswerten, als auch nach seinen Verbindlichkeiten gefragt. Dabei kommen nur die Vermögen und Verbindlichkeiten in Frage, die bei der Antragstellung bestehen. Die Verbindlichkeiten, die bei Antragstellung vorliegen, werden jedoch im Gegensatz zu den Vermögenswerten, indirekt bei der Berechnung des Darlehens mit zugrunde gelegt. Wichtig ist die korrekte Angabe, der abzuzahlenden Verbindlichkeiten bei Antragstellung schon alleine deshalb, weil die Bank sich nur so ein Bild von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers machen kann.
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