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Umbauter Raum
Umschuldung
Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Umbauter Raum
Unter dem umbauten Raum, der im Übrigen in DIN 277 geregelt ist, versteht man die Kennzahl für die Größe eines Hauses. Dabei wird mit dem umbauten Raum die Fläche errechnet, die von Außen- und Bodenwänden eingeschlossen ist. Die Berechnung dieser Größe erfolgt in Kubikmeter. Bei den Gebäuden ohne Keller erfolgt die Berechnung ab der Geländeoberkante bis zum Dach. Wichtig ist die Kennzahl vor allen Dingen, um die Beleihungsgrenze und den Objektwert ermitteln zu können. Die Unterlagen hierzu sind der Bank beim Antrag auf ein Darlehen mit beizulegen. Ohne den umbauten Raum zu berechnen, ist also eine Beleihungsgrenze nicht zu ermitteln, weshalb diese Berechnung an erster Stelle steht.
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