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Treuhandzahlung
Eine Treuhandzahlung kann beispielsweise bei einem Darlehen vorgenommen werden. Dabei wird das Darlehen an vertrauenswürdige Dritte, in der Regel an einen Notar, ausgezahlt, auch wenn noch nicht alle Bedingungen zur Auszahlung des Darlehens erfüllt sind. Der Notar verpflichtet sich aufgrund des Treuhandauftrags dazu, das Geld erst dann an den tatsächlichen Zahlungsempfänger weiter zu leiten, wenn dieser sämtliche Auflagen der Bank bzw. des Darlehensgebers erfüllt hat. Das heißt, das Geld steht dem Darlehensnehmer trotz allem erst dann zur Verfügung, wenn die entsprechende Grundschuld im Grundbuch eingetragen wurde. Häufig nutzt man diese Treuhandzahlung beim Erwerb von Immobilien, um so beide Parteien besser abzusichern.
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