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Treuhandkonto
Ein Treuhandkonto stellt im Grunde genommen nur eine andere Bezeichnung für ein Notaranderkonto dar. Ein solches Konto lautet auf den Namen eines Notars, kann aber auch für andere Berufsgruppen eingerichtet werden, welche mit der treuhänderischen Verwaltung von Fremdgeldern beauftragt werden. Wichtig ist die gesonderte Eröffnung eines Treuhandkontos, um das Geld vom eigenen Vermögen der Treuhänder entsprechend abzugrenzen. Mit Hilfe des Treuhandkontos kann ein Darlehen vorzeitig ausgezahlt werden, um die Abwicklung des Kaufs zu beschleunigen. Ausgezahlt wird es jedoch vom Notar erst nach Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Der Notar erhält mit der Auszahlung des Darlehens gleichzeitig den Treuhandauftrag für die bestimmungsgemäße Verwendungen der Gelder zu sorgen.
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