| |
Taxe
Taxkosten
Teilauszahlungszuschlag
Teileigentum
Teilungserklärung
Teilvalutierungszuschlag
Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsbetrag
Tilgungsdarlehen
Tilgungsersatz
Tilgungsfreie Jahre
Tilgungsplan
Tilgungssatz
Tilgungsstreckung
Tilgungssurrogat
Tilgungsverrechnung
Treuhandauftrag
Treuhandauszahlung
Treuhandkonto
Treuhandzahlung
|
|
Treuhandauftrag
Ein Treuhandauftrag wird bei der Auszahlung eines Darlehens üblicherweise an Notare oder Banken vergeben. Dabei dürfen sowohl der Notar, als auch die Bank nur dann über das ausgezahlte Geld verfügen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Üblich ist beispielsweise die Auszahlung des Darlehens treuhänderisch an den Notar. Dieser darf das Geld erst dann an den Darlehensnehmer auszahlen, wenn bestimmte Forderungen seitens der Bank erfüllt sind. So kann dies beispielsweise die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch sein. Erst wenn diese erfolgt ist, kann das Geld dem endgültigen Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt werden. Ebenso kann das Geld auch erst dann an den Verkäufer von Immobilien ausgezahlt werden, wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen wurde. Hier sind die im Einzelnen geregelten Bestimmungen maßgeblich.
|