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Tilgungsverrechnung
Unter der Tilgungsverrechnung versteht man die Angabe des Zeitpunktes, zu dem die gezahlte Tilgung mit dem noch offenen Darlehensbetrag verrechnet wird. In aller Regel erfolgt diese Verrechnung zeitgleich mit der Zahlung der Raten für das Darlehen. Man spricht in diesen Fällen von der sofortigen Tilgungsverrechnung. Mitunter kann aber auch eine Tilgungsverrechnung zu einem bestimmten Termin vereinbart werden, wobei sich die viertel- oder halbjährliche Tilgungsverrechnung durchsetzen konnten. Regelmäßig erfolgt die Verrechnung jedoch sofort mit dem vereinbarten Zahlungstermin, wodurch auch die in der Annuität enthaltenen Zinsen stetig absinken, wohingegen der Tilgungsanteil stetig zunimmt. Deshalb ist diese Variante für den Darlehensnehmer sinnvoll und er sollte sie nach Möglichkeit auch von vornherein nutzen.
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