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Tilgungssurrogat
Mit dem Begriff Tilgungssurrogat wird ein Tilgungssatz bezeichnet, der bei Darlehen anfällt, bei denen eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird. Damit gemeint ist also eine Art Tilgungsersatz für das Darlehen. Dieser kann beispielsweise durch die Abtretung der Forderungen aus einem Bausparvertrag bzw. aus einer Kapitallebensversicherung, verschiedener Investmentfonds oder einer Rentenversicherung entstehen. Dabei zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehens keine Tilgung für eben dieses, sondern nur die Zinsen. Der Darlehensgeber erhält seine Forderungen bei Ablauf des Fonds, der Bausparverträge oder Versicherungen aus den Auszahlungssummen dieser. Der Tilgungssurrogat muss dabei bereits bei Abschluss des Darlehens vereinbart werden, die Darlehenslaufzeit deckt sich in der Regel mit der Laufzeit der Versicherung oder des Bausparvertrags.
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