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Tilgungsstreckung
Eine Tilgungsstreckung findet man vorrangig bei Darlehen, bei deren Auszahlung ein Disagio vereinbart wurde. Das heißt, der Darlehensnehmer erhält nur einen Betrag aus dem Darlehen ausgezahlt, der um das Disagio gekürzt ist. Durch das so verringerte ausgezahlte Kapital entsteht in manchen Fällen eine Finanzierungslücke, die durch ein zusätzliches Darlehen, das so genannte Tilgungsstreckungsdarlehen ausgeglichen werden kann. Dabei wird das Hauptdarlehen nicht getilgt, sondern zunächst wird nur das Tilgungsstreckungsdarlehen mit Zinsen und Tilgungszahlungen bedient. Deshalb spricht man hier auch von der Tilgungsstreckung. Allerdings ist diese Art des Darlehens auch nur äußerst selten und zwar in den Hochzinsphasen anzutreffen. Außerhalb dieser Phasen wird es fast schon bedeutungslos.
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