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Tilgungsaussetzung
Die Tilgungsaussetzung wird zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber ausgehandelt. Dabei werden für eine bestimmte Zeit keine Tilgungen auf ein Darlehen entrichtet. Oftmals wird eine Tilgungsaussetzung beispielsweise bei Fest- oder Fälligkeitsdarlehen vereinbart. Dabei wird über den vereinbarten Zeitraum keine Tilgung gezahlt, sondern die Bank erhält nur die Zinsen für das Darlehen. Die Tilgung geht nun ersatzweise in eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag. Damit die Banken aber dennoch die Sicherheit erhalten, ihr Geld zu bekommen, werden die Tilgungsersatzverträge an die Bank abgetreten. Das heißt, die Auszahlungssumme des Bausparvertrages steht der Bank zu, ebenso die Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung. In der Regel ist das Darlehen mit dieser Auszahlung dann ausgeglichen und der Darlehensnehmer ist schuldenfrei.
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