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Teilungserklärung
Geregelt ist die Teilungserklärung im 8. Wohnungseigentumsgesetz, welches mit dem Kürzel WEG bezeichnet wird. Dabei erklärt der Grundstückseigentümer in der Teilungserklärung, dass das Eigentum am jeweiligen Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist. Diese wiederum stehen in Verbindung mit dem Sondereigentum bzw. den Wohnungseigentumsrechten. Die Erklärung wird dabei gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben. Erst durch die Teilungserklärung wird das Wohnungs- und Teileigentum begründet. Aus dieser Teilungserklärung kann man auch entnehmen, welche Teile einer Immobilie im Sondereigentum stehen, und welche ein gemeinschaftliches Eigentum darstellen. Auch Sondernutzungsrechte, wie sie für Stellplätze gelten, gehen aus der Teilungserklärung hervor. Diese Erklärung stellt ebenfalls die Grundvoraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher dar.
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