| |
Sachwert
Sale-and-lease-back
Schätzkosten
Schätzung
Schätzungsgebühren
Schätzungskosten
Schlichtungsstelle
Schufa
Schuldübernahme
Schuldner
Schuldnertausch
Schuldnerwechsel
Schuldzinsen
Schuldzinsenabzug
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Selbst- und Nachbarhilfe
Sicherungshypothek
Sondertilgung
Sondertilgungspflicht
Sondertilgungsrecht
Sparzulage
Staatliche Zuschüsse
Steuerliche Förderung (des Eigenheims)
Steuermodelle
Subprime Mortgage
|
|
Sparzulage
Die Sparzulage, auch bekannt unter dem Namen Arbeitnehmersparzulage, stellt eine Förderung von Arbeitnehmern dar. Diese können bis zu 468 Euro pro Jahr vermögenswirksam anlegen und sparen, beispielsweise durch die Einzahlung in einen Bausparvertrag. Dabei überweist der Arbeitgeber die Sparzulage anteilig oder ganz an den Arbeitnehmer direkt. Hier kommt es immer auf die im Tarifvertrag oder auch im individuellen Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen an, in welcher Höhe der Arbeitgeber die Sparzulage auszahlt. Wichtig ist, dass die Sparzulage nur gezahlt werden kann, wenn auch vermögenswirksam gespart wird, andernfalls wird auch keine Sparzulage gewährt, die dem Arbeitnehmer schließlich dazu dient, den Vermögensaufbau schneller voranzutreiben.
|