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Sondertilgungsrecht
Das Sondertilgungsrecht ist eine Option, die im Darlehensvertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbart wird. Dabei wird dem Darlehensnehmer das Recht eingeräumt, außerhalb der laufenden Zinszahlungen Sonderzahlungen zur Tilgung des Darlehens vorzunehmen. Wichtig dabei ist, dass das Sondertilgungsrecht stets ein einseitiges Optionsrecht, also ein Wahlrecht, für den Darlehensnehmer darstellt. Sollte er keiner Sondertilgung zahlen wollen oder können, so ist dies nicht notwendig. Anders sieht es hingegen aus, wird eine Sondertilgungspflicht vereinbart. Hier werden feste Sonderzahlungen außerhalb der laufenden Raten vereinbart, die dann auch in jedem Fall gezahlt werden müssen. Deshalb ist genau zu unterscheiden, ob es sich bei der Vereinbarung um ein Sondertilgungsrecht oder eine Sondertilgungspflicht handelt.
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