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Sachwert
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Schätzkosten
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Sondertilgungspflicht
Die Sondertilgungspflicht wird zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber vereinbart. Dabei werden in dieser Vereinbarung Sondertilgungen festgelegt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen sind, und zwar außerhalb der laufenden Raten für das Darlehen. Wichtig ist, dass bei der Sondertilgungspflicht eine Verpflichtung zur Zahlung der Sondertilgungen besteht, wohingegen beim Sondertilgungsrecht eine Wahlmöglichkeit besteht, ob man eine Sondertilgung vornehmen möchte bzw. diese finanziell überhaupt möglich ist. Die Sondertilgungspflicht sollte deshalb nur dann vereinbart werden, wenn man genau planen kann, dass die hierfür aufzubringenden Gelder auch tatsächlich vorhanden sein werden. In allen anderen Fällen kann die Sondertilgungspflicht auch schnell die gesamte Finanzierung ins Wanken bringen.
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