| |
Sachwert
Sale-and-lease-back
Schätzkosten
Schätzung
Schätzungsgebühren
Schätzungskosten
Schlichtungsstelle
Schufa
Schuldübernahme
Schuldner
Schuldnertausch
Schuldnerwechsel
Schuldzinsen
Schuldzinsenabzug
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Selbst- und Nachbarhilfe
Sicherungshypothek
Sondertilgung
Sondertilgungspflicht
Sondertilgungsrecht
Sparzulage
Staatliche Zuschüsse
Steuerliche Förderung (des Eigenheims)
Steuermodelle
Subprime Mortgage
|
|
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt als Schufa, stellt eine Institution der Kreditinstitute dar, die ebenfalls von anderen Unternehmen getragen wird, die Kredite vergeben. Alle angeschlossenen Unternehmen geben Daten, die Aufschluss über die Bonität einzelner Personen geben, an die Schufa weiter. Dort werden diese Daten gesammelt und entsprechend verarbeitet. Soll nun ein Darlehen vergeben werden, so stellen die Darlehensgeber eine Abfrage über die Daten des Antragstellers bei der Schufa. Da dies nur möglich ist, wenn der Antragsteller seine Einwilligung erteilt, gilt es, die so genannte Schufa Klausel bei jedem Darlehensvertrag zu unterzeichnen, die eben diese Einwilligung beinhaltet. Andernfalls darf die Schufa die Daten nicht heraus geben.
|