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Sachwert
Sale-and-lease-back
Schätzkosten
Schätzung
Schätzungsgebühren
Schätzungskosten
Schlichtungsstelle
Schufa
Schuldübernahme
Schuldner
Schuldnertausch
Schuldnerwechsel
Schuldzinsen
Schuldzinsenabzug
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Selbst- und Nachbarhilfe
Sicherungshypothek
Sondertilgung
Sondertilgungspflicht
Sondertilgungsrecht
Sparzulage
Staatliche Zuschüsse
Steuerliche Förderung (des Eigenheims)
Steuermodelle
Subprime Mortgage
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Schuldzinsenabzug
Vom Schuldzinsenabzug ist immer dann die Rede, wenn man für eine Immobilie ein Darlehen aufnimmt, die Schuldzinsen, die als Entgelt für dieses bezahlt werden, jedoch steuerlich geltend machen kann. Da dies grundsätzlich nur bei vermieteten Immobilien möglich ist, kann man davon ausgehen, dass der Schuldzinsenabzug für den typischen Eigenheimbesitzer nicht in Frage kommt. Wer seine Immobilien jedoch vermietet, der kann die Schuldzinsen als Werbungskosten für die Immobilie geltend machen. Da diese Möglichkeit aber eben nur für Vermieter von Bedeutung ist, müssen sich Eigenheimbesitzer oder -käufer nicht näher damit befassen, sondern nur die Vermieter oder große Wohnungsgesellschaften.
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