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Sachwert
Sale-and-lease-back
Schätzkosten
Schätzung
Schätzungsgebühren
Schätzungskosten
Schlichtungsstelle
Schufa
Schuldübernahme
Schuldner
Schuldnertausch
Schuldnerwechsel
Schuldzinsen
Schuldzinsenabzug
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Selbst- und Nachbarhilfe
Sicherungshypothek
Sondertilgung
Sondertilgungspflicht
Sondertilgungsrecht
Sparzulage
Staatliche Zuschüsse
Steuerliche Förderung (des Eigenheims)
Steuermodelle
Subprime Mortgage
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Schuldübernahme
Bei der Schuldübernahme handelt es sich um einen Vorgang, der nur mittels notariellem Vertrag bzw. notarieller Beurkundung möglich wird. Dabei tritt ein bisheriger Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag aus und ein neuer Darlehensnehmer tritt an dessen Stelle in den Vertrag ein. Die Schuldübernahme ist allerdings nur dann möglich, wenn sie von allen Vertragsparteien gleichermaßen gutgeheißen wird. Dafür ist es notwendig, dass der neue Darlehensnehmer mindestens eine so gute Bonität wie der bisherige Darlehensnehmer aufweist. Bei schlechterer Bonität kann der Darlehensgeber die Schuldübernahme verweigern, weshalb diese erst nach der eingehenden Überprüfung der Bonität des neuen Darlehensnehmers überhaupt möglich wird.
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