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Sachwert
Sale-and-lease-back
Schätzkosten
Schätzung
Schätzungsgebühren
Schätzungskosten
Schlichtungsstelle
Schufa
Schuldübernahme
Schuldner
Schuldnertausch
Schuldnerwechsel
Schuldzinsen
Schuldzinsenabzug
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Selbst- und Nachbarhilfe
Sicherungshypothek
Sondertilgung
Sondertilgungspflicht
Sondertilgungsrecht
Sparzulage
Staatliche Zuschüsse
Steuerliche Förderung (des Eigenheims)
Steuermodelle
Subprime Mortgage
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Schuldnerwechsel
Als Schuldnerwechsel bezeichnet man den Wechsel des Schuldners bei einem Darlehensvertrag. Dies kommt zum Beispiel immer dann vor, wenn man das dem Darlehen zugrunde liegende Objekt, wie eine Immobilie, an jemand anderes verkauft. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass der Schuldnerwechsel nur mit em Einverständnis aller Vertragsparteien möglich wird. Das heißt, die Bank wird den Eintritt eines neuen Schuldners, sowie den Austritt des bisherigen Schuldners nur dann für gut befinden, wenn der neue Schuldner mindestens eine gleichwertige Bonität wie der bisherige Schuldner aufweisen kann. Dadurch soll wiederum das Kreditausfallrisiko des Darlehensgebers gesenkt werden, denn ein Schuldnerwechsel wird erst nach eingehender Bonitätsprüfung möglich.
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