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Sachwert
Sale-and-lease-back
Schätzkosten
Schätzung
Schätzungsgebühren
Schätzungskosten
Schlichtungsstelle
Schufa
Schuldübernahme
Schuldner
Schuldnertausch
Schuldnerwechsel
Schuldzinsen
Schuldzinsenabzug
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Selbst- und Nachbarhilfe
Sicherungshypothek
Sondertilgung
Sondertilgungspflicht
Sondertilgungsrecht
Sparzulage
Staatliche Zuschüsse
Steuerliche Förderung (des Eigenheims)
Steuermodelle
Subprime Mortgage
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Schuldnertausch
Wird eine Immobilie verkauft, beispielsweise weil die Besitzer beruflich bedingt den Wohnort wechseln müssen oder ähnliches, so kann mit der Immobilie auch gleich die Finanzierung mit verkauft werden, die noch läuft. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass der Käufer der Immobilie zum neuen Schuldner dem Gläubiger gegenüber wird. Allerdings bedarf es für einen Schuldnertausch in jedem Fall der Zustimmung des Darlehensgebers. Dieser wird die Zustimmung nur dann geben, wenn eine eingehende Überprüfung der Bonität des neuen Schuldners stattgefunden hat und diese aussagt, dass eine ausreichende Bonität gegeben ist. Für den Schuldnertausch muss man zusätzlich mit einer Vergütung an den Darlehensgeber in Höhe von etwa ein bis zwei Prozent der noch vorhandenen Restschuld rechnen.
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