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Sachwert
Sale-and-lease-back
Schätzkosten
Schätzung
Schätzungsgebühren
Schätzungskosten
Schlichtungsstelle
Schufa
Schuldübernahme
Schuldner
Schuldnertausch
Schuldnerwechsel
Schuldzinsen
Schuldzinsenabzug
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Selbst- und Nachbarhilfe
Sicherungshypothek
Sondertilgung
Sondertilgungspflicht
Sondertilgungsrecht
Sparzulage
Staatliche Zuschüsse
Steuerliche Förderung (des Eigenheims)
Steuermodelle
Subprime Mortgage
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Schätzungskosten
Schätzungskosten entstehen für die Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen. Dabei werden diese Kosten, die der Bestimmung des Beleihungswertes der Immobilien dienen, oftmals dem Darlehensnehmer belastet. Die Schätzungskosten bzw. deren Höhe sind dem Darlehensnehmer bereits bei Abschluss des Darlehens aufzuzeigen und werden von den Banken meist direkt einbehalten. Das heißt, der Darlehensbetrag wird nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern abzüglich der Schätzungskosten. Diese Kosten fließen laut der Preisangabenverordnung jedoch nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes ein, da sie nicht unmittelbar zur Darlehenszusage benötigt werden. Deshalb sollte man beim Vergleich verschiedener Darlehensangebote auch auf die Höhe der Schätzungskosten achten.
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