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Sachwert
Sale-and-lease-back
Schätzkosten
Schätzung
Schätzungsgebühren
Schätzungskosten
Schlichtungsstelle
Schufa
Schuldübernahme
Schuldner
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Schuldnerwechsel
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Selbst- und Nachbarhilfe
Sicherungshypothek
Sondertilgung
Sondertilgungspflicht
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Sparzulage
Staatliche Zuschüsse
Steuerliche Förderung (des Eigenheims)
Steuermodelle
Subprime Mortgage
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Schätzung
Wird ein Immobiliendarlehen beantragt, muss zunächst einmal der Beleihungswert ermittelt werden. Hierfür erfolgt die Schätzung, die ebenfalls unter den Namen Wertgutachten oder Taxe bekannt ist und von einem Sachverständigen durchgeführt werden muss. Bei der Schätzung werden Gegebenheiten wie die Lage des Grundstücks und der Zustand der Gebäude berücksichtigt. Ebenfalls fallen die erzielbaren Erträge aus Mieten in die Schätzung und auch die örtlichen Marktgegebenheiten müssen hierbei berücksichtigt werden. Die Schätzung ist dabei vonnöten, da man nur anhand dieser den reellen Beleihungswert der Immobilie ermitteln kann, der eine der wichtigsten Grundlagen für jedes Immobiliendarlehen darstellt. Die Kosten, die durch die Schätzung entstehen, werden häufig vom Darlehensnehmer getragen und bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.
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