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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
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Rückzahlung
Die Rückzahlung, die häufiger auch als Tilgung bezeichnet wird, stellt die Rückführung eines Darlehens dar. Diese erfolgt durch den Darlehensnehmer in der Regel in Form monatlicher, quartalsweiser oder halbjährlicher Raten. Die Raten setzen sich dabei regelmäßig aus einem Anteil Zinsen und einem Anteil Tilgung bzw. Rückzahlung zusammen. Die Tilgung selbst wird als Tilgungssatz angegeben und in Prozent ausgedrückt. Somit kann man auch selbst berechnen, wie hoch der Tilgungsanteil in der jeweils vereinbarten Rate ausfällt und wie viel vom Darlehen man tatsächlich binnen eines bestimmten Zeitraums zurück zahlt. Demzufolge kann mit Hilfe des Tilgungssatzes die Restschuld nach einem bestimmten Zeitraum ebenfalls genau bestimmt werden.
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