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Rückauflassungsvormerkung
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Rückauflassungsvormerkung
Die Rückauflassungsvormerkung stellt eine Sonderform der einfachen Auflassungsvormerkung dar. Mit ihr wird der Anspruch auf die Rückübertragung eines Grundstücks abgesichert. Besonders häufig wird die Rückauflassungsvormerkung dann eingetragen, wenn die Grundstücke, die Städten und Gemeinden gehören, bebaut werden sollen. Dabei müssen sich die Bauherren an ganz bestimmte Regelungen halten. Tun sie dies nicht, so kann der bisherige Eigentümer seinen Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks geltend machen. Typische Auflagen bei der Bebauung städtischer Grundstücke sind die Vorgabe zur Erstellung einer Mindestwohnfläche oder ähnliches. Die Auflagen werden bereits beim Kauf des Grundstücks ausgesprochen und müssen hierbei mit akzeptiert werden, andernfalls kommt es gar nicht erst zu diesem.
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