| |
Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
|
|
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung stellt eine besondere Form der Lebensversicherung dar. Sie zahlt ausschließlich im Todesfall des Versicherten. Eine Kapitalauszahlung zum Ende der Laufzeit erfolgt bei dieser nicht, weshalb auch die Beiträge recht gering ausfallen. Die Risikolebensversicherung dient im Falle der Darlehensaufnahme als Absicherung für das gewährte Darlehen. Die Angehörigen des Darlehensnehmers sind mit der Risikolebensversicherung davor geschützt, den noch offen stehenden Darlehensbetrag aus eigener Tasche zu zahlen. Denn die Auszahlung der Versicherung dient in diesen Fällen regelmäßig dem Ausgleich des noch offenen Darlehensbetrages. Bei einigen Bausparkassen sind die Bauspardarlehen auch automatisch versichert, sodass man hier von der obligatorischen Risikolebensversicherung spricht.
|