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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
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Restschuld
Die Restschuld stellt den Anteil eines Darlehens dar, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht an die Bank zurück geführt wurde. Dabei wird die Restschuld immer wieder heran gezogen, um mehrere Darlehensangebote miteinander vergleichen zu können, da diese zum Beispiel bei einer Umschuldung nochmals finanziert werden muss. Regelmäßig erfährt man den Stand der Restschuld spätestens beim Ablauf der Zinsbindungsfrist eines Darlehens. Zu diesem Zeitpunkt wird in aller Regel auch eine Umschuldung der Restschuld nötig, die jedoch nicht ohne vorherigen Vergleich unterschiedlicher Angebote vonstatten gehen sollte. Dabei wird als Darlehenssumme die dann noch zu zahlende Restschuld angegeben, die wiederum mit dem dann gültigen Zinssatz für das Darlehen verzinst wird.
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