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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
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Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
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Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
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Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Das Erbbaurecht stellt ein zeitlich begrenztes Recht dar, welches besagt, dass man auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten und nutzen darf. Für dieses Recht muss man eine Gebühr bezahlen, die Rede ist hier vom so genannten Erbbauzins. Im Rahmen der Aufnahme einer Finanzierung ist es wichtig, dass man weiß, wie lange der Erbbaurechtsvertrag noch läuft, also dass die Restlaufzeit beschrieben werden kann. Diese muss grundsätzlich länger dauern, als die voraussichtliche Laufzeit des abgeschlossenen Darlehens, da andernfalls kaum eine Kreditvergabe möglich sein wird. Wer also aufgrund des Erbbaurechts ein Grundstück bebauen möchte, muss hier vorab genau klären, wie lange dieses Recht gewährt wird.
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