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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
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Ratenverzug
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Rohertrag
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Rentenschuld
Als Rentenschuld wird eine Belastung eines Grundstücks bezeichnet. Diese besagt, dass zu regelmäßigen Terminen aus dem Grundstück heraus eine Summe in bestimmter Höhe zu zahlen ist. Die Rentenschuld wurde einst als Sicherheit für Kredite in Anspruch genommen, spielt heute jedoch keine Rolle mehr. Mittlerweile ist die Grundschuld deutlich weiter verbreitet, die besagt, dass ein Darlehensgeber das Recht hat, das Grundstück bzw. das Haus im Rahmen der Zwangsversteigerung zu verwerten, sollte der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Der Darlehensgeber kann sich dann aus den Erlösen eben dieser Zwangsversteigerung entsprechend bedienen und damit seine Forderungen zumindest zum Teil ausgleichen.
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