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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
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Reinertrag
Der Reinertrag wird oft auch als Jahresreinertrag bezeichnet. Im Zusammenhang mit Immobilien versteht man darunter den Jahresrohertrag. Dieser ergibt sich aus den Nettosollmieten, die für sämtliche Wohneinheiten in der Immobilie pro Jahr gezahlt werden müssen. Von diesen muss man noch alle Bewirtschaftungskosten der Immobilien abziehen, die nicht auf die einzelnen Mieter umlagefähig sind. Als Ergebnis erhält man den Reinertrag pro Jahr. Legt man die Nettosollmieten je Monat, sowie die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten je Monat zugrunde, so stellt das Ergebnis den monatlichen Jahresreinertrag dar, den eine Immobilie abwirft. Wichtig ist diese Zahl vor allen Dingen dann, wenn man in eine Immobilie als Kapitalanlage investiert.
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